Corona-Einschränkungen bedingen Änderungen bei Kindernachtwächterrundgängen

Nach der derzeitigen Corona-Schutzverordnung darf der Linner Nachtwächter nur mit 25 Personen seine Rundgänge durchführen. Das betrifft auch die beliebten Kinderrundgänge, für die sich jeweils 50 Personen angemeldet hatten.

Für die Führung am 2. Januar muss daher eine Aufteilung in zwei Gruppen erfolgen, d.h., eine zweite Führung wird es am 6. Januar geben. Mit den Angemeldeten wird derzeit versucht, die Aufteilung vorzunehmen.

Ob und wie die für den 9. Januar – ebenfalls mit 50 Anmeldungen – vorgesehene Führung stattfinden kann, oder ob sie auf den März verlegt werden muss, kann erst am 8. Januar entschieden werden, wenn die neuen Einschränkungen bekannt gegeben werden. 

„Alles, was möglich ist, werden wir tun,“ versichert Heinz-Peter Beurskens, denn gerade in dieser schwierigen Zeit hält er es für wichtig, auch für etwas Freude im Rahmen des möglichen zu sorgen.

Das gilt auch für die regulären Führungen an jedem Mittwoch und Donnerstag im Restaurant „Em Kontörke“. Er empfiehlt aber, neue Karten jetzt erst für die  Veranstaltungen im März zu buchen.

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